FSV2000
Mittwoch - Juni - 10.06.2020 - 20:24 Uhr
Reopening Stand 10.06.2020
Corona Softopening, ab 1. Mai 2020....Update vom 10.Juni 2020
unabhängig wie der Einzelne zu der Situation steht, haben wir gesetzliche Rahmenbedingungen einzuhalten, welche teilweise nicht bis ins Detail spezifiziert sind und anwenderspezifische Detailregelungen brauchen. Wir haben uns im Folgenden über die "stockerau-spezifischen Regeln" Gedanken gemacht.
Hier und nur an dieser Stelle wollen wir Euch über die aktuellen FSV Coronaregeln (was für ein Wort) informieren.
Der hier veröffentlichte Stand der Dinge wird von uns aktuell gehalten und ist als vereinsverbindlich anzusehen.
Wenn sich was ändert, erfahrt ihr es hier, bitte diskutiert nicht mit dem Betriebsleiter über die Sinnhaftigkeit der Rules, er kann nix dafür, dass sie so sind wie sie sind......
Unstrittig, und gesetzlich vorgeschrieben sind:
Keine ganz klare Regelung, jedoch aus Analogien ergibt sich für uns:
Hausverstands - Hygieneregelungen
Daraus folgen die STOCKERAUER REGELN für die Flugplatzgebäude
- Untereinander Mindestabstand einhalten
- Maskenpflicht (außer beim Sitzen bei den Tischen) und Empfehlung Handschuhe zu tragen
- In der Kantine pro Tisch vier Person
- In den Schulungsräumen maximal eine Person mittig beim/pro Tisch (daraus ergeben sich max. 9 Schüler im hinteren SR und 6 im vorderen SR)
Ebenso logisch die STOCKERAUER REGELN für den "Outdoor Vereinsbereich"
- Untereinander Mindestabstand einhalten
Ablauftechnisch müssen wir ein paar Dinge festlegen, um den dzt. gültigen Grundsätzen gerecht zu werden:
- Kein Verleih des Flugplatzautos
- Beim Betriebsleiter gibts Handschuhe (touchdisplaytaugliche) gegen eine 2 Euro Spende in die Kassa
- Jeder bringt seine Flugvorbereitung und die Wetterberatung selbst mit
- Die Quartalsunterschrift 1.Quartal wird auf das 2.Quartal ohne Check der Verlängerungskriterien übernommen
- Erfüllte Verlängerungskriterien im 4.Quartal 2019 (5 Ldg. und eine Std. Flugzeit) ermöglichen Flüge im 2.Quartal 2020
- Leider dürfen wir den Flugplatz derzeit nicht als sozialen Treffpunkt sehen
Flugbetriebliches:
- Ab sofort ist bei Flügen mit nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen (auch bei Schulflügen, Check- und Einweisungsflügen...) eine, den Mund- und Nasenbereich abdeckende, mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
- Handschuhempfehlung, da kein Desinfizieren der Luftfahrzeuge durch die Piloten (Erklärung siehe oben)
- Verfügbarkeit anderer Flugfelder auch bei Inlandsflügen prüfen (z. B. Salzburg und Innsbruck sind closed bzw. nur eingeschränkt geöffnet...!!)
- Kein Headsetverleih, alle Vereinsheadsets aus den Flugzeugen sind entfernt, eigene Headsets verwenden.
AUSLANDSFLÜGE:
die Regeln ändern sich im Stundentakt, Ankündigungen, Verordnungen, Pressekonferenzen.
Die Verordnung, welche jede Einreise nach Österreich quarantänepflichtig macht, ist nach wie vor in Kraft, jedoch gibt es (Stand heute) dazu eine Liste mit Ausnahmen. Eine Reihe von Staatsbürger wird taxativ von der Quarantänepflicht bei der Einreise nach Österreich ausgenommen.
Nicht zu vergessen ist auch, dass vor der Einreise zurück nach Österreich, eine Reise ins Ausland steht.
Dort wird es noch undurchsichtiger und auch teilweise noch recht restriktiv...…
Vorsicht, Stand heute Abend ist z.B. die Einreise in einige Nachbarländer noch nicht formlos möglich
Daher:
Jeder Pilot welcher ins Ausland fliegt ist für die Einhaltung der Aus- und Einreisebestimmungen selbst verantwortlich. Wir werden gestrandete Luftfahrzeuge auf Kosten des Piloten zurückzuholen, resp. falls dieses nicht möglich ist einen Tagessatz für Stehzeiten (1 Std. pro Tag) verrechnen.
Weitere Erleichterungen und Änderungen sind für den 16ten zu erwarten.
Wir freuen uns, dass ab sofort gemeinsames Fliegen, Schulen und Prüfungsflüge wieder möglich sind und ersuchen dringend um Beachtung der im Sinne der Allgemeinheit aufgestellten Rule.
Link: Lockerungs-Verordnung konsolidiertes Bundesrecht
Link: Länderspezifische Reiseinformationen
Geschrieben von: Wolfgang Gockert