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Druckansicht » Schnee auf der Piste

FSV2000


Mittwoch - Januar - 09.01.2019 - 18:24 Uhr

Schnee auf der Piste

nun, ein Thema welches uns jedes Jahr ziemlich kontroversiell beschäftigt, jetzt ist es grad wieder einmal soweit.



Die Rule lautet....
Betriebseinschränkungen in Bezug auf Schnee:
Bei einer Sitzung im Jänner 2003 kam es zu folgender Regelung betreffend des Winterbetriebes:
Der Flugplatz darf nur betrieben werden, wenn die Bewegungsflächen (Piste, Sicherheitsstreifen, Rollwege B,C und der Apron) frei von Eis und Schnee sind.
Der Rollweg „B“ muss so breit geräumt sein, dass die Motorsegler gefahrlos rollen können.


Zur Erklärung
wir haben eine Jahre zurückliegende Entscheidung, den Flugplatz nicht schneeräumen zu lassen.
Wir hatten mehrere Versuche zum Thema Schneeräumen, haben gesehen, dass der Aufwand, den Flugplatz ordentlich vom Schnee zu befreien, ein sehr hoher ist.
Wobei, ja, es stimmt schon, wir bräuchten eigentlich nur die Piste schneefrei zu machen, ein Snowtam, dass der Sicherheitsstreifen "covered with ice and snow" ist, rauszugeben - oder eigentlich brauchen wir die Piste auch garnet gänzlich zu säubern, ein Snowtam würde vermutlich reichen, in welchem wir den Pistenzustand ordentlich beschreiben.
Dann ist es eine klare "Pilots Decision" ob er fliegt oder nicht und gegebenenfalls mit dem Versicherer streitet, wenn was passiert.

Nun, wir haben aus der Sicht des Vereines entschieden und als Entscheidungsgrundlage diente uns das Wissen, dass der Hauptanteil der Flüge in Stockerau Flüge sind, welche wir mit unseren Vereinsmaschinen machen. So haben wir uns gefragt, gewinnen wir wirklich etwas wenn wir räumen und fliegen, oder ist es einfach ein vorhersehbares, unnötiges Risiko ein Flugzeug zu beschädigen, welches wir da allesamt eingehen ??

Über welche Risken, welche betrieblichen und kaufmännischen Argumente gegen den Betrieb der Luftfahrzeuge im Winter sprech ich denn hier, ich will euch einige nennen.....
...festgefrorene Bremsen, erhöhter Motorverschleiß beim Kaltstart, der Kaltstart selbst mit seinem erhöhten Vergaserbrandrisiko, navigatorischer Erschwernisse durch den Wintermantel der Erde, winterliche Hochdruck-Nebellagen im Tullnerfeld, welche den Flugbetrieb defacto für Tage unmöglich machen, der berühmte Stockerauer Seitenwind auf rutschiger Piste ......

UND SO ..... genau auf dieser Basis, haben wir uns gegen das Räumen und den Betrieb unserer Vereinsflieger entschieden.
ABER ........ dann könnten doch die Anderen fliegen, mit den Nichtvereinsfliegern.

Stimmt, eine Erfahrung aus dem Winterbetrieb aus Betriebsleitersicht möchte ich euch dazu erzählen. Ich hatte als BL einmal eine kleinen Heliunfall am Platz, nix Weltbewegendes, nur, aufgrund der Schneelage, war es mir fast unmöglich den Unfallort mit dem Einsatzfahrzeug zu erreichen.
Also, welcher Betriebsleiter montiert gegebenfalls Schneeketten am Einsatzfahrzeug, dass unsere Gäste fliegen können .... Freiwillige bitte vortreten, wir rufen euch dann an ......
Wer schreibt das Snowtam, welches uns als Flugplatzhalter den Kopf aus der Schlinge zieht, im Falle des Falles ??

Die Summe der Erfahrungen und Risken ist es, welche uns dazu veranlasst hat, den Winterbetrieb einfach einzustellen



Ps.: .... und ja, es gibt Ausnahmen, nach Rücksprache mit dem Flugplatzbetriebsleiter, nehme ich es mir heraus, über vereinzelte Starts und Landungen zu entscheiden


Geschrieben von: Wolfgang Gockert