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Druckansicht » Schengen, Nonschengen, EU, Schengen but not EU, EU but Nonschengen ????

FSV2000


Donnerstag - Mai - 12.05.2011 - 23:11 Uhr

Schengen, Nonschengen, EU, Schengen but not EU, EU but Nonschengen ????

wer sich jetzt fragt was das alles soll, für den gibts eine Hintergrundinformation.
Die Behörden überprüfen in letzter Zeit unsere Flugfelder, so auch die Anmeldungen zu den Grenzüberflügen.

Wer jetzt denkt, es gäbe sowieso keine Grenzen mehr, irrt, die große EU kennt noch diverse Beschränkungen.

Erstmal zum Grundsätzlichen:
Europäsche Union.....neben anderen Vor- und Nachteilen, ist eine Sache die, dass es innergemeinschaftlich keine Grenzkontrollen von Waren mehr gibt. Also keine Zollbeschränkungen, keine Zöllner an den Grenzschranken, freier Warenverkehr (so im Prinzip zumindest, von einigen Ausnahmen bei Zigaretten und Alkohol abgesehen)
Klasse Sache, grenzenloses Europa, freut uns Piloten natürlich, ABER, ganz so grenzenlos ist die G'schichte doch nicht, wir brauchen nur in die Schweiz auf einen Kaffee zu fliegen.
Die Schweiz ist ja bekannterweise kein Mitglied der Union .......

Schengenraum.....innerhalb des Schengenraumes werden keine Grenzkontrollen für Personen durchgeführt. Also keine grenzpolizeiliche Abwicklung notwendig. Keine Polizisten, welche Pässe überprüfen an den Grenzschranken, volle Reisefreiheit auch für die Menschen, nicht nur für die Waren.....
Allerdings sind nicht alle EU Mitgliedsländer auch im "Schengenland", Rumänien und Bulgarien sind's nicht....

Was bedeuten diese Haarspalterein jetzt für uns:

Flüge innerhalb der europäschen Union und gleichzeitig innerhalb von "Schengenland", brauchen weder eine grenzpolizeiliche noch eine zollrechtliche Abfertigung.
Einfach einsteigen und fliegen, auf den Flugplan aber nicht vergessen !!!!

Flüge innerhalb der europäschen Union, aber raus aus "Schengenland". Klar, hier brauchen wir keinen Zöllner - die Waren dürfen frei verkehren, aber die Personen nicht.
Daher, grenzpolizeiliche Abfertigung durch die Polizei, also Anmeldung an den stockerauer Posten.
Zum Beispiel für Flüge nach Bulgarien, Rumänien.....

Flüge innerhalb von "Schengenland", aber aus der EU raus, logo, hier brauchen wir den Grenzpolizisten nicht, hier muss der Zöllner her, denn die Personen verkehren frei, die Waren aber nicht. Anmeldung des Grenzüberfluges beim Zoll notwendig.
Achtung: gilt für Schweizflüge, nach Norwegen und in seltenen Fällen nach Island :-) !!!!!

Last but not least, können wir mit der Reichweite unserer Flieger auch aus der EU und aus Schengen rausfliegen.
Kroatien, Serbien, Bosnien etc.
Das weiß jetzt eh jeder, dorthin dürfen weder die Waren frei verkehren, noch die Personen. Also Grenzüberflugsanmeldung bei Polizei und Zoll ....

Isja eh ganz einfach oder .......

Jetzt zu meiner Bitte an alle Piloten und Betriebsleiter, bitte das Hirn einschalten und den Alltag abdrehen, nicht alle Flüge zu unseren Nachbarn sind frei, bitte überlegen.
Es ist die Möglichkeit, von Stockerau aus ins Ausland fliegen zu dürfen ein Privileg, welches wir durch Unachtsamkeit und Routine, nicht gefährden sollten.

Also, nachdenken, Zettel ausfüllen, an die richtigen Stellen faxen, auf die 60 minütige Vorlaufzeit achten und im weissen Ordner im Pilotenvorbereitungs- Kammerl ablegen, dann sind wir korrekt unterwegs.
Wohin die Anmeldungen geschickt werden sollen haben wir im Fax hinterlegt, bitte die Infoblätter neben der Faxmaschine beachten .........


Eine Landkarte mit Informationen und Details den EU/Schengenraum betreffend findet Ihr untenstehend, ebenso die Verordnung des Zollamtes unser Flugfeld betreffend und einen Link auf Luftfahrtrecht.at, wo man die entsprechende Grenzüberflugsverordnung und die Flugfeldergrenzüberflugsverordnung in lesbarer, zusammengeschnittener Form einmal ansehen kann (danke für die Mühe der guten, lesbaren Kundmachung von Luftfahrtgesetzen an das Team von Luftfahrtrecht.at, Danke Herr JJ.Janezic .....)





Link: Wer das Gesetz lieber im "plaintext" ließt ....


Geschrieben von: Wolfgang Gockert